Crossbooking: Lufthansa verarscht Fluggäste

Folgenden Brief musste ich heute an die Lufthansa schreiben:

Name

Deutsche Lufthansa AG
  Kundendialog Deutschland
Stadt Gütersloh
PLZ 33322
Telefax + 49 – (0)1805 – 838005


Sehr geehrtes Lufthansa-Team,
 
über opodo haben wir einen Flug mit Lufthansa von München nach Athen und zurück gebucht. Anbei die Flugdaten:
Donnerstag, der 23.02.07 Hinflug München Athen
Montag, der 26.02.07 Rückflug Athen München

Nachdem ich am Mittwoch Abend feststellen musste, dass mein Personalausweis abgelaufen war, war mir klar, dass wir den Hinflug nicht schaffen. Aus diesem Grund habe ich einen OneWay Flug mit Olympic Airways Mittags gebucht, so dass wir Athen schließlich mit drei Stunden Verspätung erreichten.Den Rückflug antreten wollend mussten wir feststellen, dass Sie unseren Rückflug einfach gestrichen haben. Ich wurde gezwungen pro Person 100,- mehr pro bereits bezahltem Ticket zu bezahlen.Nach einer Recherche im Internet am Abend habe ich auch verstanden warum: Sie wollen, wie Sie es nennen Crossbooking vermeiden. 

  1. Haben wir kein absichtliches Crossbooking wie Sie es darstellen betrieben, sondern mussten so handeln
  2. Ihre Praxis wurde bereits von mehreren Amstgerichten als nicht rechtens angesehen. Ein Bsp: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=36293&start=20

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die mir erhobenen Gebühren von zwei Mal EUR 100,- bis zum 31.03.07 zu erstatten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Lufthansa verstößt absichtlich gegen deutsches Recht und schadet den Kunden

Lufthansa will sog. Crossbooking vermeiden. Oft ist es billiger zwei Hin und Rückflüge zu buchen als zwei One-Way Tickets zu lösen. Die günstigen Tickets bekommt man immer dann, wenn man zB. übers Wochenende am Flugziel bleibt. Man kann hier also theroretisch viel Geld sparen, Wenn man zwar nicht so lange bleiben will, aber zwei Tickets bucht, die das abbilden. (So habe ich das zumindest verstanden)
Aus diesem Grund verlangen sie im Kleingedruckten (AGB), dass Flüge exakt in der Reihenfolge abgeflogen müssen wie gebucht, ansonsten ist das ganze Ticket ungültig.

So weit kann man ja die Denke der Lufthansa noch nachvollziehen. Jetzt zu den Gegenargumenten:

– Niemand fügt der Lufthansa schaden zu, wenn er einen Teil der Reise nicht antritt. Gegenteilig spart sich die Lufthansa sogar Geld, wenn der Fluggast seine bezahlten Leistungen nicht in Ansprich nimmt. (Übrigens würde mich mal stark interessieren, was die Lufthansa mit den ganzen Flugsteuern von nicht angetretenen Reisen macht, die ja einen nicht unerheblich Teil des Ticketpreises ausmachen… Ich kenne niemanden der diese Steuern jemals zurück bekommen hat)
– Nach deutschem Recht ist der Fluggast jederzeit berechtigt (eine sogar bereits bezahlte Leistung) zu stornieren. Der Schaden entsteht doch auf seiten des Fluggastes (zumindest in meinem Fall) und nicht auf Seiten der Airline. Sollte dies nicht möglich sein, wäre dies ein unverhältnismäßiger Nachteil des Kunden, meint das Amtsgericht Köln.
– Im übrigen ist das Ganze eine unerwartete Klausel aus Kundensicht, die dann prominenter (und nicht in dern AGB versteckt) hervorgehoben werden muss. Wer in aller Welt erwartet, dass wenn ich Z.B. ein Bahnhinfahrticket verfallen lasse, dass das Rückfahrticket nicht mehr gilt? Niemand, eben.

Hier das Urteil aus Köln: http://www.abatic.de/html/crossticketing.html
Ein Beitrag aus dem WDR: http://www.wdr.de/tv/markt/20061016/b_4.phtml

Andere Fluggesellschaften machen dies auch, zeigen sich aber kooperativer wenn es um einen außergerichtlichen Vergleich geht. Die Schlichtungsstelle Mobilität hilft hier weiter: http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

Die Lufthansa kooperiert leider nicht mit der Schlichtungsstelle, weshalb ich davon ausgehe, dass ich vor Gericht ziehen muss. Wäre zwar mein „erstes Mal“, aber ich finde, dies darf man sich nicht bieten lassen. Aber ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass sich die Lufthansa auf meinen obigen Brief meldet. Drückt mir die Daumen 😉

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